AGBs

1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit Eingang Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen
und der Sail2U GmbH, Grindelwald, ein Vertrag zustande. Dadurch entstehen für Sie und Sail2U
GmbH bestimmte Rechte und Pflichten. Mit Ihrer Anmeldung resp. Buchung bestätigen Sie, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und als festen Bestandteil des Vertrags
zwischen Ihnen und Sail2U GmbH anzuerkennen.
Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so gelten Sie als Vertragspartner und stehen
auch für die Vertragsverpflichtungen dieser Teilnehmer gegenüber der Sail2U GmbH ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle
Reiseteilnehmer/innen.

2. Preise
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten
oder erhöhten Abgaben und Gebühren, bei Wechselkursänderungen und dgl. kann die Sail2U GmbH
die Preise erhöhen. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber
ausdrücklich vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung für die
Anzahlung der gebuchten Segelreise (ca. 50% der Segelreisekosten). Die Anzahlung ist innerhalb
von 10 Tagen zu begleichen. Der Rest der Segelreisekosten ist spätestens 35 Tage vor Reisebeginn
zahlbar.
Für durch uns gebuchte Hin- und Rückreisekosten wird eine separate Rechnung gestellt, sobald uns
die Fremdkosten berechnet werden.
Bei kurzfristiger Buchung von weniger als 8 Wochen vor Abreisetag ist bei Erhalt der
Bestätigung/Rechnung der ganze Betrag fällig.

4. Annullierung, Umbuchung und Versicherungen
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Segelreise zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung oder Annullierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person wird erhoben, maximal jedoch CHF 150.- pro
Auftrag.

4.2 Leistungen, die durch uns gebucht wurden und nicht mehr annullierbar sind, werden zu 100 %
dem Kunden in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar.

4.3 Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und den ev. bereits gebuchten Transportmitteln
werden folgende Annullierungskosten auf den Totalbetrag der durch uns organisierten Segelreise
erhoben:
– bis 61 Tage vor Reisebeginn 30 %
– 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn 50 %
– 30 bis 14 Tage vor Reisebeginn 80 %
– 13 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100 %

4.4 Eigener Törn (siehe „eigene Segelreise»): die Annullierungskosten betragen zu jedem Zeitpunkt
100 % der bereits entstandenen Kosten.
4.5 Sie haben die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– pro Person, zuzüglich allfälliger Mehrkosten für An- und Abreise.

4.6 Brechen Sie eine Segelreise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden.

4.7 Annullierung durch die Sail2U GmbH
Eine Annullierung durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten
bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen
lassen, im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise zu verzichten. Bei
Annullierung durch die Sail2U GmbH vor Reiseantritt wird Ihnen der volle Reisepreis erstattet. Bei
Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die nicht genutzten Tage. Schadenersatzansprüche werden
ausgeschlossen.

4.8 Für eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung ist der Kunde selbst verantwortlich.

5. «No-show»
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine
Rückerstattung des Preises gewährt werden.

6. Beanstandungen während der Segelreise
Sollte der Kunde während der Segelreise Beanstandungen haben, ist er verpflichtet, bereits
während der Reise vor Ort vom Skipper eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche seine
Beanstandungen und deren Inhalt festhält.
Beanstandungen müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Segelreise bei Sail2U GmbH
eingehen.

7. Haftung
Jeder Kunde nimmt auf eigenes Risiko an einer Segelreise und den damit zusammenhängenden
Aktionen teil. Er ist für sich selber und auch für Folgeschäden verantwortlich. Es wird weder
Haftung für Unfälle und Verletzungen, noch für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher
Gegenstände und Wertsachen seitens der Sail2U GmbH übernommen. Zoll- und
Devisenbestimmungen, Landesgesetze und regionale Vorschriften sind einzuhalten. Bei
Nichtbeachtung haftet der Betroffene.

8. Reisedokumente
Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente ( Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst
verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir Ihnen die Einreisebedingungen und ev.
Schutzimpfungen für Ihre Destination mit. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre
Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren Impfschutz
bezüglich Wundstarrkrampf bei Ihrem Hausarzt überprüfen zu lassen.

9. Reisegepäck
Ihr Gepäck sollte in einem Seesack oder einer weichen Reisetasche Platz finden. Koffer,
Tramperrucksäcke oder sperrige Reisetaschen können an Bord nicht verstaut werden.
Erfahrungsgemäss nehmen Teilnehmer zu viel Gepäck mit. Beschränken Sie sich auf das Nötigste.

10. Schiffsordnung
Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die der Skipper zu
Beginn des Törns erklären wird. Bitte befolgen Sie diese Anweisungen(gilt auch für Kinder der
Teilnehmer). Der Skipper hat Befehlsgewalt an Bord und ist verantwortlich für das Wohlbefinden
aller Teilnehmer. Er trägt die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand, Sicherheit sowie deren
Seetauglichkeit. Der Skipper bemüht sich, jedem Gast erlebnisreiche und angenehme Ferien zu
vermitteln und ist Ihr Ansprechpartner für allfällige Probleme an Bord.
Die Kosten für die Verpflegung des Skippers an Bord werden aus der Bordkasse bezahlt.

12. Meilenbestätigung
Auf unseren Segelreisen kann bei aktiver Teilnahme an Navigation und Manövern ein für den zur
Erlangung des Schweizer Hochseeausweises nötiger Praxisnachweis ausgestellt werden
(Meilenbestätigung). Sollten Sie eine Meilenbestätigung benötigen, liegt es in Ihrer Verantwortung,
sich am Schluss des Törns darum zu bemühen, vom Skipper eine Bestätigung (Logbuchkopie oder
Fahrtennachweis CCS) zu erhalten.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
Unsere Rechtsbeziehungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Interlaken.

Sail2U GmbH, Grindelwald im Dezember 2018